Das Vorgehen der Kreisverwaltung gegen die Protestaktion am vergangenen Samstag, 4.4.2020, hat nun auch ein juristisches Nachspiel. Teilnehmer*innen der Protestaktion haben wegen des Versammlungsverbotes und des daraus resultierenden unangemessenen Polizeieinsatzes gegen die Kreisverwaltung Klage erhoben. Beauftragt wurde Rechtsanwalt Nils Spörkel.
In einer Pressemitteilung hatte der Landkreis Lüchow-Dannenberg sein Vorgehen eines Verbotes, sowie der Auflösung der dennoch stattfindenden Proteste, verteidigt und Bezug auf eine Eilentscheidung aus Rheinland-Pfalz genommen. (PM 102/2020)
Rechtsanwalt Spörkel hält das für unangebracht: „Das Verwaltungsgericht Neustadt ging von einer anderen Rechtslage aus, anders als in Niedersachsen sind nach kontaktbeschränkender Verordnung in Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) alle Versammlungen verboten. Der Landkreis hat auch übersehen, dass ein wesentlicher Teil des Beschlusses die Sorge beinhaltet, dass die angemeldete Kundgebung zweier Rechtsextremisten große Gegenproteste auf den Plan rufen wird.“
Vor zwei Wochen fand eine vergleichbare Aktion statt, während der sich keinerlei Menschenansammlungen bildeten und der notwendige Abstand eingehalten wurde. Diese Aktion wurde von der Polizei beobachtet und sicherlich dokumentiert, es ist schwer nachvollziehbar, woher nun die Befürchtungen der Kreisverwaltung kommen.
Spörkel ärgert sich: „Jeder versteht, dass in Zeiten der Pandemie auch Versammlungen Einschränkungen hinnehmen müssen. Wenn das aber bedeutet, dass schon zwei Personen verboten wird, ein Banner zu halten, während die gleichen zwei Personen miteinander ohne Probleme spazieren oder ein Eis essen dürften, dann geht es um die Unterdrückung von Meinungs- und Versammlungsfreiheit und nichts anderes.“
Wer sich der Klage anschließen will melde sich bitte unter E-Mail: ea-gorleben[at]nadir.org